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Vorschlagsliste Schöffenwahl

Beeskow, den 11. 04. 2018

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sondersitzung am 10.04.2018 den Beschluss über die gemeinsame Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Frankfurt (Oder) und das Amtsgericht Fürstenwalde gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.04.2018 bis 20.04.2018 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: - Sekretariat des Bürgermeisters in der Stadtverwaltung Beeskow, Zimmer 200 - MTZ – Spreeregion Beeskow-Schwielochsee e.V. im Eingangsbereich der Stadtverwaltung Beeskow Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Sekretariat des Bürgermeisters, Zi. 200 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.